Sie haben einen Nachlass zu verwalten?

So verwalten Sie Ihre Nachlässe!

Jemand den Sie kennen oder lieben ist dahingeschieden und hat Ihnen etliche Gegenstände, die bei der Haushaltsauflösung geborgen wurden, hinterlassen. Oder hat Ihnen jemand eine große Geldsumme vermacht? Viele wissen nicht so ganz, wie man mit so einem Nachlass umzugehen hat und was sie dabei tatsächlich erwartet.

Die Hinterbliebenen gehen oft davon aus, dass die vermachten Güter sofort ausgehändigt werden, doch nicht selten wird dieser Prozess kompliziert und langwierig, deshalb ist die fachgemäße Verwaltung ungeheuer wichtig, damit alle möglichen Voraussetzungen und Ansprüche richtig gehandelt werden.

Der Nachlass bleibt für gewöhnlich in Obhut des Gerichts, besser gesagt in der eines Nachlasspflegers. Allerdings nur bis der Erbe ermittelt ist, denn dann hat dieser bzw. haben diese die Möglichkeit einen Nachlassverwalter zu bestellen, oft sind diese Rechtsanwälte. Ein Nachlassverwalter hat oft die Funktion das Vermögen des Erben zu schützen, denn diese „Erben“ neben dem Vermögen auch die Schulden des Verstorbenen.

In vielen Fällen wird der Nachlass auf mehrere Personen verteilt, wie z.B. die Tochter die den teuren Familienschmuck erhält oder der Sohn der das Bankdepot bekommt, wobei diese sich dann sicherlich die Frage stellen, wer nun die damit verbundenen Schulden erbt. In der Regel müssen beide für die verbliebenen Schulden als Gesamtschuldner aufkommen, unabhängig von der Höhe der Erbschaft.

Jedoch hat der Gläubiger die Möglichkeit sich an alle sowie an einzelne Schuldner zu wenden, welches oft einfacher für diesen ist. Sollte die Last von einem einzelnen getilgt worden sein, hat dieser die Möglichkeit das Geld nachträglich anteilig von den Mitschuldnern einzufordern.

Ein Erbe beschränkt sich nicht immer nur auf Geldgüter oder Gegenstände, sondern auch kompliziert zu handelnde Immobilien, die manchmal mit der Leitung von unzähligen bestehenden Mietern verbunden sind. Manchmal werden aber auch Unternehmen vererbt, welche möglicherweise mit großen Verbindlichkeiten behaftet ist.

Natürlich ist auch erwähnenswert, dass ein Erbe nicht gleich Erbe ist, denn nicht jede im Testament erwähnte Person wird als Erbe eingestuft. Wird nur ein Betrag oder Gegenstand hinterlassen, redet man von einem Vermächtnis. Dieser hat dann keinerlei Pflicht die verbliebene Schuld zu bezahlen.

Es zeigt sich also, dass ein Erbe eine heikle und oft komplizierte Angelegenheit ist. In diesem und anderen Fällen ist das Fachwissen von erfahrenen Nachlassverwaltern von großem Vorteil, um sich und sein Vermögen finanziell abzusichern.